Reisebedingungen der CIT = Come in Touristic
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde der CIT den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. 1.3. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Anmeldung von der CIT mit dem gleichen Inhalt schriftlich bestätigt wird.
2. Bezahlung
2.1. Mit Vertragsabschluß ist die CIT berechtigt 30% des Reisepreises als Anzahlung zu erheben. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der Anzahlungsbetrag wird bei Umbuchung, Rücktritt oder Kündigung verrechnet.
2.2. Die Restzahlung wird spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig.
2.3. Zahlungen werden akzeptiert in bar, per Euroscheck oder Überweisung.
2.4. Wenn bis zum Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist, wird der Vertrag aufgelöst. Die CIT kann in diesem Fall die entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen.
3. Leistungen
3.1. Der Umfang der vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen.
3.2. Die im Angebot enthaltenen Angaben sind für die CIT bindend.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Die CIT ist verpflichtet, den Reisenden über Abweichungen oder Änderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ist die Änderung für den Kunden nicht zumutbar, wird eine kostenlose Umbuchung oder Rücktritt angeboten.
4.2. Die CIT behält sich vor, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen (z.B. Erhöhung von Steuern und Gebühren) und in dem Umfang zu ändern, den die sachlichen Gründe rechtfertigen.
5. Rücktritt durch den Kunden
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch Rücktrittserklärung von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der CIT.
5.2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann die CIT Ersatz oder Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für die entstandenen Aufwendungen verlangen.
5.3. Die Rücktrittsentschädigung wird sofort fällig.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Falls ein Reisender einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch nimmt, wird sich die CIT bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, ohne daß hierdurch eigene Ansprüche gegen die CIT begründet werden.
7. Haftung der CIT
7.1. Die CIT haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
- die gewissenhafte Reisevorbereitung
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
- die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen
7.2. Die CIT haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.
7.3. Die CIT haftet nicht bei Störungen infolge höherer Gewalt, Streiks oder Übermittlungsstörungen im Bereich der Telekommunikation.
8. Gewährleistung
8.1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Die CIT kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die CIT kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß sie eine gleichwertige Ersatzleistung bringt.
8.2. Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zu Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterläßt, den Mangel anzuzeigen.
8.3. Ein Schadensersatzanspruch gegen die CIT ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für diese Reisebedingungen.

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